Die sechsgeschossige Bebauung aus den sechziger Jahren ist sanierungsbedürftig. Im Zuge einer energetischen Fassadensanierung wird ebenfalls um ein Geschoss aufgestockt.
Es werden Teile des Gebäudes von Büro- zu Wohnflächen und umgekehrt umgenutzt. Gleichzeitig wird den Ansprüchen an die Barrierefreiheit nachgegangen.